Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Visit Éislek" ist bemüht ihre Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

https://www.visit-eislek.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website und diese mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549, dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1 , die diese Norm umsetzen, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Non-conformités

  • Certaines images ne disposent pas d’un texte alternatif pertinent ou d’une description détaillée.
  • Certains liens d’images, notamment vers les réseaux sociaux, ne comportent pas de titre.
  • Certaines informations sont transmises uniquement par la couleur.
  • Certaines pages contiennent du contenu dans une autre langue sans attribut indiquant le changement de langue.
  • L’étiquette et l’intitulé du champ de recherche ne sont pas visibles.
  • Certains éléments <iframe>/<frame> n’ont pas de titre pertinent et obligatoire décrivant leur fonction ou leur contenu.
  • L’icône SVG décorative n’est pas correctement masquée.
  • L’indication de l’élément actif dans le carrousel est absente.
  • Certains boutons présentent un contraste de couleur insuffisant à l’état inactif.
  • La navigation mobile n’est pas conforme aux pratiques ARIA.
  • La fenêtre modale des cookies ne réagit pas à la touche Échap (ESC).
  • Les indications concernant les champs obligatoires manquent dans plusieurs formulaires.
  • Plusieurs régions ARIA essentielles (par ex. banner, navigation, main, contentinfo) sont absentes ou incorrectement implémentées.
  • L’animation de l’icône « Slider‑Down » ne peut pas être mise en pause ou arrêtée.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Service information et presse“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an , in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.