Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle " OFFICE RÉGIONAL DU TOURISME ÉISLEK" ist bemüht ihre Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

https://www.visit-eislek.lu
Éislek App: Google Play Store und App Store

 

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website und diese mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549, dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1 , die diese Norm umsetzen, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit

  • Einige Bilder haben keine relevante Textalternative beziehungsweise keine detaillierte Beschreibung.
  • Einige Bilder-Links haben keine Überschrift, insbesondere die der sozialen Netzwerke.
  • Einige Informationen werden nur durch Farbe vermittelt.
  • Einige Texte haben keinen ausreichenden Kontrast.
  • Einige Karussells sind nicht leicht mit der Tastatur zu navigieren und nicht alle Schaltflächen sind zugänglich.
  • Einige interaktive Elemente sind mit der Tastatur nicht erreichbar.
  • Der HTML-Code ist nicht auf allen Seiten gültig, was zu Missverständnissen bei Bildschirmlesern führen kann.
  • Einige Seiten enthalten Inhalte in einer anderen Sprache, die kein Attribut enthalten, das den Sprachwechsel kennzeichnet.
  • Die Strukturierung einiger Seiten kann inkonsistent sein.
  • Der „Fokus“ auf die Elemente ist auf einigen Seiten manchmal nicht kontrastreich genug.
  • Die Beschriftung und der Titel des Suchfelds sind nicht sichtbar.
  • Es fehlen Schnellzugriffslinks und Ausweichlinks.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. November 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website und diesen mobilen Anwendungen mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 und des RAAM 1 beispielsweise in Form einer von „ OFFICE RÉGIONAL DU TOURISME ÉISLEK“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.